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Kindgerechte Justiz

Directive 2012/29/EU of the European Parliament and of the Council of 25 October 2012 establishing minimum standards on the rights, support and protection of victims of crime, and replacing Council Framework Decision 2001/220/JHA

Kategorie: Recht und Vorgaben

Mit der Richtlinie 2012/29 werden die in dem Rahmenbeschluss 2001/220/JI dargelegten Grundsätze überarbeitet und ergänzt und somit wesentliche Schritte hin zu einem höheren Niveau des Opferschutzes ergriffen. So werden Mindeststandards normiert, um die Rechte, die Unterstützung und den Schutz der Betroffenen von Straftaten zu stärken. Diese soll insbesondere auch auf minderjährige Verletzte Anwendung finden. 

Quelle: Das Europäische Parlament und der Rat

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32012L0029

FACH- UND ZIELGRUPPE

Praktiker*innen in strafrechtlichen Verfahren (alle), Staatsanwaltschaft, Psychosoziale Prozessbegleitung , Rechtsanwält*innen, Polizei, Eltern von betroffenen Kindern, Vormünder, Kinder und Jugendliche (alle)

THEMENBEREICH

Rechts-Edukation / Rechtskunde, (Inter)nationale Gesetzestexte , Strafrechtliches Verfahren , Psychosoziale Prozessbegleitung , Recht auf Beteiligung , Kinderrechte allgemein, Kinderschutz

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