Familiengerichte. Grundlegende Informationen zur Praxis der Vormundschaft für Richter*innen und Rechtspfleger*innen
Kategorie: Webseite

Familiengerichte sind zuständig für die Anordnung, Auswahl und Bestellung eines Vormunds sowie für die Aufsicht über die Vormundschaft (§§ 1773, 1779, 1837 BGB). Die Seite gibt grundlegende Informationen zur Praxis der Vormundschaft. Die Ausführungen beziehen u.a. das System der Kinder- und Jugendhilfe, die Auswahl, Bestellung und Entlassung von Vormund*innen (insbesondere die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen), Kontaktpflichten von Vormund*innen sowie die Aufgaben der Rechtspflege bei der Aufsicht ein. Zur Vormundschaft für unbegleitete minderjährige Geflüchtete wird auf Materialien des Bundesfachverbands unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. (BumF) und des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF) verwiesen.
Quelle: Koordinierungsstelle Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft e.V. (o.J.): Familiengerichte. Grundlegende Informationen zur Praxis der Vormundschaft für Richter*innen und Rechtspfleger*innen, Heidelberg.
FACH- UND ZIELGRUPPE
Praktiker*innen in familiengerichtlichen Verfahren (alle), Vormünder
THEMENBEREICH
Familiengerichtliches Verfahren