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Kindgerechte Justiz

General comment No. 10: Children's Rights in Juvenile Justice

Kategorie: Recht und Vorgaben

Die Allgemeine Bemerkung Nr. 24 ersetzt die Allgemeine Bemerkung Nr. 10. In dieser finden sich Ausführungen zu den Rechten von Kindern, die mit der Justiz in Berührung kommen. Vertragsstaaten haben die Aufgabe,  Kinderrechte im Jugendgerichtswesen umzusetzen und zu stärken sowie die negativen Auswirkungen von Kontakt mit dem Justizsystem in der Kindheit zu verringern. 

Quelle: UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes (Hrsg.), 2009

https://www.refworld.org/legal/general/crc/2007/en/43085

FACH- UND ZIELGRUPPE

Praktiker*innen in familiengerichtlichen Verfahren (alle), Praktiker*innen in strafrechtlichen Verfahren (alle), Staatsanwaltschaft, Psychosoziale Prozessbegleitung , Rechtsanwält*innen, Polizei, Sozialarbeiter*innen

THEMENBEREICH

(Inter)nationale Gesetzestexte , Strafrechtliches Verfahren , Recht auf Beteiligung , Kindgerechte Justiz allgemein , Minderjährige im Konflikt mit dem Gesetz, Verwaltungsgerichtliche Verfahren

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