General comment No. 10: Children's Rights in Juvenile Justice
Kategorie: Recht und Vorgaben
Die Allgemeine Bemerkung Nr. 24 ersetzt die Allgemeine Bemerkung Nr. 10. In dieser finden sich Ausführungen zu den Rechten von Kindern, die mit der Justiz in Berührung kommen. Vertragsstaaten haben die Aufgabe, Kinderrechte im Jugendgerichtswesen umzusetzen und zu stärken sowie die negativen Auswirkungen von Kontakt mit dem Justizsystem in der Kindheit zu verringern.
Quelle: UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes (Hrsg.), 2009
FACH- UND ZIELGRUPPE
Praktiker*innen in familiengerichtlichen Verfahren (alle), Praktiker*innen in strafrechtlichen Verfahren (alle), Staatsanwaltschaft, Psychosoziale Prozessbegleitung , Rechtsanwält*innen, Polizei, Sozialarbeiter*innen
THEMENBEREICH
(Inter)nationale Gesetzestexte , Strafrechtliches Verfahren , Recht auf Beteiligung , Kindgerechte Justiz allgemein , Minderjährige im Konflikt mit dem Gesetz, Verwaltungsgerichtliche Verfahren