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Kindgerechte Justiz

Praxisleitfaden zur Anwendung kindgerechter Kriterien für das familiengerichtliche Verfahren. Empfehlung von kinderrechtsbasierten Standards in Kindschaftssachen

Kategorie: Handreichungen/Leitfäden

Im Dezember 2019 hat sich der Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen mit dem Ziel konstituiert, den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt und Ausbeutung zu stärken, Hilfen für Betroffene zu verbessern und für eine kindgerechte Justiz einzutreten.
Der Praxisleitfaden gibt Empfehlungen für eine kindgerechte Ausgestaltung von Kindschaftssachen (§ 151 FamFG) und zeigt Gestaltungs- und Handlungsspielräume innerhalb eines Verfahrens auf. Im Sinne der interdisziplinären Zusammenarbeit erhalten neben den hauptsächlich adressieren Familienrichter*innen, weitere am Verfahren beteiligte Akteur*innen wie Fachkräfte des Jugendamtes, Verfahrensbeistandschaft und Rechtsvertretungen nützliche Hinweise zur praktischen Umsetzung kindgerechter Verfahren. 
Der Praxisleitfaden stellt eine unverbindliche Empfehlung für die handelnden Akteur*innen zur bestmöglichen Umsetzung der Kinderrechte dar, bei der die richterliche Unabhängigkeit unberührt bleibt.

Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend-Referat Öffentlichkeitsarbeit/Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (Hrsg.), 2. Auflage 2023

FACH- UND ZIELGRUPPE

Praktiker*innen in familiengerichtlichen Verfahren (alle), Familienrichter*innen, Verfahrensbeistände, Sachverständige im Kindschaftsrecht, Praktiker*innen in strafrechtlichen Verfahren (alle)

THEMENBEREICH

Familiengerichtliches Verfahren , Verfahrensbeistand , Recht auf Beteiligung , Kinderschutz , Kindgerechte Justiz allgemein

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