Praxisleitfaden zur Anwendung kindgerechter Kriterien für das Strafverfahren. Empfehlung von kinderrechtsbasierten Standards für den Umgang mit minderjährigen Opferzeuginnen und Opferzeugen
Kategorie: Handreichungen/Leitfäden

Im Dezember 2019 hat sich der Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen mit dem Ziel konstituiert, den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt und Ausbeutung zu stärken, Hilfen für Betroffene zu verbessern und für eine kindgerechte Justiz einzutreten. Der erarbeitete Praxisleitfaden zur Anwendung kindgerechter Kriterien für das Strafverfahren basiert auf den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention sowie auf den sie konkretisierenden Leitlinien für eine kindgerechte Justiz des Europarates. Er soll Verfahrensbeteiligte aus Polizei, Staatsanwaltschaft sowie Ermittlungs- und Spruchrichterschaft bei der Arbeit mit kindlichen Zeug*innen in einem rechtstaatlichen Verfahren unterstützen und verhelfen, Strafverfahren kindgerecht und betroffenensensibel durchzuführen. Der Praxisleitfaden stellt eine unverbindliche Empfehlung für die handelnden Akteur*innen zur bestmöglichen Umsetzung der Kinderrechte dar, bei der die richterliche Unabhängigkeit unberührt bleibt.
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend-Referat Öffentlichkeitsarbeit/Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (Hrsg.), 2021
FACH- UND ZIELGRUPPE
Praktiker*innen in strafrechtlichen Verfahren (alle), Staatsanwaltschaft, Psychosoziale Prozessbegleitung , Polizei, Sozialarbeiter*innen
THEMENBEREICH
Familiengerichtliches Verfahren , Strafrechtliches Verfahren , Psychosoziale Prozessbegleitung , Recht auf Beteiligung , Kinderschutz , Kindgerechte Justiz allgemein