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Kindgerechte Justiz

RICHTLINIE (EU) 2016/800 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind

Kategorie: Recht und Vorgaben

Die Richtlinie 2016/800 zielt darauf ab, die Grundrechte von verdächtigen oder beschuldigten Kindern durch die Festlegung gemeinsamer Mindeststandards für Verfahrensrechte zu stärken. Diese müssen gewährleisten, dass Kinder den Verfahren folgen und ihr Recht auf ein faires Verfahren ausüben können. Die Richtlinie konkretisiert die besonderen Verfahrensrechte der Kinder, stellt Regelungen zum Freiheitsentzug auf und normiert Verfahrensgrundsätze.

Quelle: Das Europäische Parlament und der Rat

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32016L0800&from=CS

FACH- UND ZIELGRUPPE

Sachverständige im Kindschaftsrecht, Praktiker*innen in strafrechtlichen Verfahren (alle), Staatsanwaltschaft, Rechtsanwält*innen, Polizei, Eltern von betroffenen Kindern, Vormünder, Sozialarbeiter*innen , Kinder und Jugendliche (alle)

THEMENBEREICH

Rechts-Edukation / Rechtskunde, Gesprächsführung mit Kindern , (Inter)nationale Gesetzestexte , Strafrechtliches Verfahren , Recht auf Beteiligung , Kinderrechte allgemein, Kinderschutz , Minderjährige im Konflikt mit dem Gesetz

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